Im digitalen Zeitalter ist Barrierefreiheit keine Option mehr, sondern eine Pflicht – auch für medizinische Praxen. Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt Deutschland ab dem 28. Juni 2025 eine klare Richtlinie um: Alle Webseiten und digitalen Anwendungen müssen für Menschen mit Behinderungen oder anderen Einschränkungen sowie ältere Menschen zugänglich sein. Für Ärzte bedeutet das, ihre Online-Präsenz rechtzeitig anzupassen, um nicht nur gesetzliche Anforderungen zu erfüllen, sondern auch alle Patienten bestmöglich zu erreichen.
Das BFSG ist Teil einer EU-weiten Initiative, die digitale Inklusion vorantreibt. Ziel ist es, Barrieren auf Webseiten, in Apps und anderen digitalen Diensten zu beseitigen. Dies ermöglicht Menschen mit Behinderungen, Einschränkungen und älteren Menschen uneingeschränkten Zugang zu Informationen und Dienstleistungen.
Die Einführung dient dazu, den Anforderungen der modernen Gesellschaft gerecht zu werden und den digitalen Wandel für alle zugänglich zu gestalten.
Das Gesetz betrifft alle Unternehmen und Organisationen, die digitale Angebote für die Öffentlichkeit bereitstellen. Für Ärzte und medizinische Einrichtungen bedeutet das: Webseiten und Online-Dienste müssen barrierefrei gestaltet sein.
Kleinunternehmen, die weniger als 2 Millionen Euro Umsatz erzielen oder weniger als 10 Mitarbeitende beschäftigen, sind von der Umsetzungspflicht befreit.
Dennoch ist Barrierefreiheit auch für kleinere Praxen ein Wettbewerbsvorteil und signalisiert moderne Patientenorientierung.
Augenärzte behandeln oft Patienten mit eingeschränktem Sehvermögen – genau jene Menschen, die von barrierefreien Webseiten besonders profitieren. Eine barrierefreie Webseite ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern signalisiert auch Patientenorientierung und Empathie.
Wichtige Maßnahmen für Augenärzte sind:
Besonders in einer Augenarztpraxis wird Barrierefreiheit nicht nur als gesetzliche Verpflichtung, sondern auch als zentrale Serviceleistung wahrgenommen. Durch eine barrierefreie Webseite erleichtern Sie Ihren Patienten den Zugang zu wichtigen Informationen und Dienstleistungen – und stärken damit das Vertrauen in Ihre Praxis.
Eine barrierefreie Webseite erfordert Planung und gezielte Maßnahmen. Hier sind die wichtigsten Schritte:
Google priorisiert nutzerfreundliche und zugängliche Webseiten immer stärker. Barrierefreiheit könnte bald ein offizieller Ranking-Faktor werden - das bedeutet, barrierefreie Webseiten haben bessere Chancen, in den Suchergebnissen oben zu erscheinen. Dies ist ein weiterer Grund, Ihre Webseite jetzt anzupassen.
Mit der 321 MED Online Rezeption sind Sie nicht nur optimal auf das BFSG vorbereitet – Sie profitieren auch von einer benutzerfreundlichen und datenschutzkonformen Lösung, die weit über die gesetzlichen Anforderungen hinausgeht.
Mehr Details zu den Vorteilen finden Sie hier.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch eine Chance, Ihre Praxis moderner und patientenfreundlicher zu machen. Warten Sie nicht, bis die Frist näher rückt: Handeln Sie jetzt und sichern Sie sich Ihren Vorsprung!
Barrierefreiheit umfasst die Anpassung von Websites, damit sie für alle nutzbar sind – unabhängig von Behinderungen. Das betrifft beispielsweise:
Ja, wir bieten eine kostenlose Erstberatung und Live-Demo an, damit Sie die Funktionen der 321 MED-Anwendung unverbindlich kennenlernen können.
Die 321 MED Online-Rezeption wurde speziell so entwickelt, dass auch ältere Patienten, sie problemlos bedienen können. Wir setzen auf einfache Navigation, klare Designs und intuitive Bedienbarkeit.
321 MED wurde speziell für die Anforderungen von Arztpraxen und medizinischen Einrichtungen entwickelt und bietet einzigartige Funktionen, die den Praxisalltag erleichtern:
321 MED kombiniert innovative Technologie mit praxisnahen Lösungen und setzt neue Maßstäbe für Effizienz und Nutzerfreundlichkeit.
Ja, das BFSG gilt nicht nur für Websites, sondern auch für mobile Anwendungen. Wenn Ihre Praxis eine App nutzt, muss diese ebenfalls den Barrierefreiheitsstandards entsprechen.
Ja, barrierefreie Websites und Anwendungen sind ein klarer Vorteil. Sie machen Ihre Praxis nicht nur für Menschen mit Behinderungen zugänglich, sondern zeigen auch, dass Sie modern und patientenorientiert sind. Das stärkt Ihr Image und kann dazu beitragen, neue Patienten zu gewinnen.
Überzeugen Sie sich selbst: Schauen Sie sich die detaillierten Videobewertungen unserer zufriedenen Kunden an und erfahren Sie aus erster Hand, wie 321MED den Praxisalltag erleichtert.